Die Teilnahme bei meinen Yogaseminaren erfolgt auf eigene Verantwortung und stellt keinen Ersatz für eine ärztliche/therapeutische Behandlung dar. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlung innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Um die Vergabe der Plätze gerecht zu gestalten, werden diese in der Reihenfolge des Eingangs der Anzahlung vergeben.
Anmeldung
1. Die Anmeldung zur Teilnahme an meinen Seminarwochenenden und Yogaretreats bitte per E-Mail an sonja@sattvaveda.at
2. Die Anmeldung sollte innerhalb der genannten Frist, ansonsten bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bei mir eingegangen sein.
3. Sobald deine Anmeldung eingegangen ist, ist diese verbindlich und es gelten ab diesem Zeitpunkt meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Die Überweisung der Seminargebühr erfolgt bitte innerhalb von 5 Werktagen auf
folgendes Konto:
Kontodaten: Sparkasse der Stadt Feldkirch
Kontoinhaberin: Sonja Engstler
Kontonummer: AT81 2060 4031 0272 9518
BIC: SPFKAT2BXXX
6. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sind am Tag der Anreise an das Seminarhaus zu entrichten, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Rücktritt und Kündigung
Bitte habe Verständnis dafür, dass ich fixe Kosten habe, die ich auch bei Nichterscheinen von Gästen tragen muss – unabhängig von der gesamten Gästeanzahl. Die Anmeldung für das Yogaseminar und die Buchung in der damit verbundenen Unterkunft
ist verbindlich.
Im Falle eines Rücktritts, sind folgende Rücktrittsgebühren fällig:
➢ bis 60 Tage vor Beginn des Seminars: 30% der Seminar- und Unterkunftsgebühren
➢ ab 59 Tage vor Beginn des Seminars: 50 % der Seminar- und Unterkunftsgebühren
➢ ab 30 Tage vor Beginn des Seminars: 80% der Seminar- und Unterkunftsgebühren
➢ ab 7 Tage vor Beginn des Seminars: 100 % der Seminar- und Unterkunftsgebühren
➢ Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Rücktrittsschreibens, welches bitte schriftlich an: sonja@sattvaveda.at zu senden ist. Eine Rückerstattung der Seminargebühr ist nach den oben genannten Terminen nicht möglich.
Ausnahme
Der zurückgetretene Teilnehmer findet einen Ersatzteilnehmer, der die Seminar- und Unterkunftskosten in vollem Umfang übernimmt. In diesem Fall fallen keine Unterkunftskosten gegenüber dem Seminarhaus an. Die Seminargebühr wird in vollem
Umfang abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro an den zurückgetretenen Teilnehmer zurück erstattet. Die Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro wird auch dann fällig, wenn der Zeitpunkt des Rücktritts mehr als 61 Tage beträgt.
Reisekostenrücktrittsversicherung
Da es immer mal vorkommen kann, dass man aufgrund von Krankheit an dem gebuchten Seminar nicht teilnehmen kann, empfehle ich jedem Teilnehmer, eine Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen. Diese springt im Krankheitsfall ein, sodass keine Kosten für dich entstehen. Diese Versicherung kann für einzelne Buchungen abgeschlossen werden oder aber auch über eine Jahresversicherung ( z.b. Visa Gold Card). Bitte beachten, sowohl die Seminargebühr als auch die Anreise und die Übernachtung mit Verpflegung mitzuversichern, damit im Krankheitsfall keine Kosten entstehen.
Absage von Veranstaltungen
Ich behalte mir das Recht vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern abzusagen. In diesem Fall überweise ich die Seminargebühr zurück oder du hast die Möglichkeit, auf ein anderes Seminar umzubuchen.
Sollte ich auf Grund von Krankheit ausfallen, behalte ich mir das Recht vor, für das Seminar einen geeigneten Ersatzyogalehrer / Ersatzyogalehrerin zu finden. Sollte kein geeigneter Ersatzyogalehrer für das Seminar zur Verfügung stehen, behalte ich mir das Recht vor, das Seminar abzusagen. In diesem Fall gebe ich dir umgehend Bescheid und wird die bezahlte Seminargebühr zurückerstattet. Ansonsten bestehen keine weiteren Ansprüche.
Es gilt zu beachten, dass ich nicht als Reiseveranstalter auftrete und somit nur verantwortlich für das Seminarprogramm, nicht jedoch für die An- und Abreise der Gäste bzw. die Unterkunft bin. Sollte das Yogaretreat auf Grund des Coronavirus, oder andere Pandemien, Krisen in der Weltgeschichte abgesagt werden müssen (Lockdown /Einschränkungen von Seiten der Regierung), gibt es folgende Möglichkeiten:
➢ Vollständige Rückzahlung des gezahlten Seminarbetrags.
➢ Umbuchung auf ein anderes Yogaseminar.
Für Teilnehmer, die sich coronabedingt in Quarantäne begeben müssen und aus diesem Grund nicht an dem Seminar teilnehmen können, gelten die o.g. Rücktritts- und Stornobedingungen. Etwaige Sonderkosten, die im Rahmen der Corona Verordnungen entstehen (z.B. für Schnelltests) sind von dem Teilnehmer zu tragen. Diese Sonderkosten stellen kein Rücktrittsgrund dar.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet
und nicht bereit.
Viktorsberg, 21. Oktober 2023